Kosten
- Jede schwangere Frau hat gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbegleitung.
- In den ersten 10 Tagen nach der Geburt können sie tägliche Hausbesuche der Hebamme in Anspruch nehmen.
- Weitere 16 Besuche sind in den ersten 12 Lebenswochen ihres Kindes möglich. Auch wenn ihr Kind in der Kinderklinik stationär behandelt wird, kann Sie die Hebamme besuchen oder beraten.
- Bitte melden sie sich nach Möglichkeit zur Wochenbettbetreuung frühestmöglich.
- Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hebammenhilfe!